Eichung und Nacheichung von Waagen – Alles, was Sie wissen müssen
Warum die Eichung so wichtig istWer im geschäftlichen Verkehr Waagen nutzt – sei es im Lebensmittelhandel, in der Industrie oder in Laboren – unterliegt in vielen Fällen der gesetzlichen Eichpflicht. Nur eine geeichte Waage darf für Preisberechnungen, Abrechnungen oder amtliche Messungen verwendet werden. Die Eichung stellt sicher, dass das angezeigte Gewicht innerhalb der zulässigen Toleranzen liegt und die Ergebnisse rechtlich anerkannt sind.
Ersteichung (Konformitätsbewertung)Bevor eine Waage überhaupt in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden darf, muss sie einer Konformitätsbewertung unterzogen werden. Diese ersetzt seit 2015 die klassische Ersteichung. Dabei wird die Waage auf Einhaltung der EU-Richtlinien geprüft, erhält eine CE-Kennzeichnung mit dem Metrologie-„M“ und eine Konformitätserklärung.
Wir als Fachhändler übernehmen in enger Abstimmung mit den Waagenherstellern die Ersteichung (Konformitätsbewertung) und fungieren damit als Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunde.
Sie erhalten Ihre Waage dann bereits vollständig betriebsbereit und können diese sofort für eichpflichtige Anwendungen einsetzen.
Nacheichung – regelmäßige PflichtprüfungJede eichpflichtige Waage muss in festgelegten Intervallen erneut geprüft werden – das ist die Nacheichung. Sie wird vom zuständigen Eichamt oder von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Eichämter befinden sich in der Regel in jeder nächstgrösseren Stadt. Wir empfehlen hier vorab imemr einen Termin zu vereinbaren.
IntervalleHandelswaagen (Genauigkeitsklasse III): Eichfrist in der Regel alle zwei Jahre
Präzisionswaagen (Klasse II): meist ebenfalls zwei Jahre, abhängig vom Anwendungsbereich
Großwaagen ab 3.000 kg Tragfähigkeit: Eichfrist drei Jahre
Die Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kalenderjahr, in dem die Waage geeicht (konformitätsbewertet) wurde. Sie endet zum 31. Dezember des Ablaufjahres
Beispiel: Wurde eine Klasse‑III‑Waage im Januar 2025 geeicht, ist die Eichung gültig bis spätestens 31. Dezember 2027.
Ausnahmen und andere Fristen gibt es u.a. bei große Waagen (z. B. ≥ 3 000 kg), sowie für Medizinische Waagen in Krankenhäusern (z. B. Babywaagen,
Personenwaagen), sowie für Kontrollwaagen z.B. für Fertigpackungen.
Ablauf der NacheichungDer Ablauf ist weitgehend standardisiert:
Anmeldung: Der Betreiber meldet seine Waage rechtzeitig beim Eichamt an.
Prüfung: Ein Mitarbeiter des Eichamtes kommt vor Ort oder die Waage wird im Eichamt geprüft. Dort erfolgt eine detaillierte Überprüfung der Messgenauigkeit anhand geeichter Prüfgewichte.
Dauer: Die eigentliche Eichprüfung dauert in der Regel 30 Minuten bis zu einigen Stunden pro Waage, abhängig von Bauart und Größe. Bei komplexen Industriewaagen kann der Vorgang auch einen ganzen Arbeitstag beanspruchen.
Bewertung: Besteht die Waage die Prüfung, erhält sie eine neue Eichmarke mit dem Jahr, bis zu dem sie gültig ist. Werden Abweichungen festgestellt, muss der Betreiber Reparaturen oder Justierungen durchführen lassen, bevor eine erneute Prüfung erfolgen kann.
Kosten der NacheichungDie Kosten richten sich nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.
Da die Kosten sich im Lauf der Zeit verändern dienen die folgenden Zahlen nur als Anhaltspunkt.Handels- und Ladenwaagen (Klasse III): typischerweise zwischen 60 und 100 Euro pro Gerät
Präzisions- und Laborwaagen (Klasse II): meist höher, da die Prüfanforderungen komplexer sind
Groß- und Industriewaagen: mehrere hundert bis über tausend Euro, abhängig von Größe, Ort der Prüfung und Aufwand
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
Anfahrt und Auslagen des Eichbeamten (wenn die Waage nicht im Eichamt vorgeführt wird)
Unterschiede zwischen Ersteichung und Nacheichung
Die Ersteichung bzw. Konformitätsbewertung wird in der Regel direkt durch den Hersteller durchgeführt. Als Fachhändler übernehmen wir hier die Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunde und bieten diesen Service bei vielen unserer Modelle direkt mit an – so erhalten Sie eine betriebsbereite, gesetzeskonforme Waage aus einer Hand.
FazitDie Nacheichung ist unverzichtbar, um die rechtliche Sicherheit und die Genauigkeit Ihrer Waagen zu gewährleisten. Die Verantwortung für die regelmäßige Nacheichung liegt bei den Betreibern selbst.
Planen Sie rechtzeitig, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Eichamt über die Gebühren und Fristen und bedenken Sie die Dauer der Prüfung im Betriebsablauf. So stellen Sie sicher, dass Ihre Waagen jederzeit rechtskonform arbeiten und Sie sich auf die Messergebnisse verlassen können.