Informationen zu geeigneten, konformitätsbewerteten/geeichten Waagen gemäß der Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Fertigpackungsverordnung – Sicher abfüllen nach FPackV – die wichtigsten Punkte

Die Fertigpackungsverordnung (FPackV) regelt in Deutschland, wie Produkte in Fertigpackungen gekennzeichnet und kontrolliert werden müssen. Für Sie als Hersteller oder Abfüller bedeutet das vor allem: Die angegebene Füllmenge muss eingehalten werden – und das nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben.

Was bedeutet die FPackV konkret für Ihr Unternehmen?
Die folgenden Punkte geben einen vereinfachten Überblick über zentrale Anforderungen der Fertigpackungsverordnung. Je nach Produkt, Branche und Anwendung können weitere Vorschriften zu beachten sein.
  • Jede Fertigpackung muss eine Nennfüllmenge tragen (z. B. 500 g oder 1 l).
  • Der Mittelwert einer Produktionscharge (Los) darf die angegebene Nennfüllmenge zum Zeitpunkt der Herstellung nicht unterschreiten.
  • Einzelne Packungen dürfen innerhalb gesetzlich festgelegter Minusabweichungen liegen.
  • Werden diese Grenzwerte überschritten, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden.
Geeignete Waagen mit Eichung nach FPackV

Warum ist die richtige Waage entscheidend?

Um diese Anforderungen einzuhalten, müssen geeignete Messgeräte eingesetzt werden. Die Verordnung fordert u.a. dass:
  • Messgeräte für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind
  • sie den Anforderungen des Mess- und Eichrechts entsprechen z. B. geeicht (konformitätsbewertet)
  • die Einhaltung der Füllmenge gemessen oder kontrolliert wird
  • die Ergebnisse aufgezeichnet und aufbewahrt werden

Das betrifft sowohl einfache Kontrollwägungen als auch automatische Abfüll- und Kontrollsysteme.

Ihre Pflichten im Überblick
  • Kontrolle oder Messung der Füllmengen im Prozess
  • Einsatz von geeigneten und eichrechtskonformen Messgeräten mit entsprechendem Eichwert (siehe Tabelle)
  • Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messergebnisse
  • Einhaltung der zulässigen Minusabweichungen
 
Nennfüllmenge QN der Fertigpackung [in g] oder [ml]größter zulässiger Eichwert [in g]
von 5bis weniger als100,1
von 10bis weniger als250,2
von 25bis weniger als1500,5
von 150bis weniger als3501,0
von 350bis weniger als1 7502,0
von 1 750bis weniger als3 5005,0
von 3 500bis weniger als7 00010,0
von 7 000bis weniger als25 00020,0
von 25 000bis weniger als50 00050,0
von 50 000bis weniger als100 000100,0
von 100 000bis weniger als600 000200,0
von 600 000bis1 500 000500,0

Unser Service für Sie

Als Waagenfachhändler unterstützen wir Sie dabei, die passende Waage für Ihre Anwendung zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie rechtskonform arbeiten und Beanstandungen vermeiden.


Weiterführende Informationen zur Fertigpackungsverordnung unter: 
https://www.gesetze-im-internet.de/fpackv/


Beispiele für entsprechende Waage, bitte klicken Sie auf das Produktbild:

Geeichte Waage mit 0.1g Eichwert nach Fertigpackungsverordnung

FPackV Fertigpackungsverordnung Eichwert 0.5g Waage mit Eichung
Wir stellen diese Informationen sorgfältig zusammen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.