Fertigpackungsverordnung – Sicher abfüllen nach
FPackV – die wichtigsten Punkte
Die Fertigpackungsverordnung (FPackV) regelt in Deutschland, wie Produkte in Fertigpackungen gekennzeichnet und kontrolliert werden müssen. Für Sie als Hersteller oder Abfüller bedeutet das vor allem: Die angegebene Füllmenge muss eingehalten werden – und das nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben.
Was bedeutet die
FPackV konkret für Ihr Unternehmen?
Die folgenden Punkte geben einen vereinfachten Überblick über zentrale Anforderungen der Fertigpackungsverordnung. Je nach Produkt, Branche und Anwendung können weitere Vorschriften zu beachten sein.
- Jede Fertigpackung muss eine Nennfüllmenge tragen (z. B. 500 g oder 1 l).
- Der Mittelwert einer Produktionscharge (Los) darf die angegebene Nennfüllmenge zum Zeitpunkt der Herstellung nicht unterschreiten.
- Einzelne Packungen dürfen innerhalb gesetzlich festgelegter Minusabweichungen liegen.
- Werden diese Grenzwerte überschritten, dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden.
Warum ist die richtige Waage entscheidend? Um diese Anforderungen einzuhalten, müssen geeignete Messgeräte eingesetzt werden. Die Verordnung fordert u.a. dass:
- Messgeräte für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind
- sie den Anforderungen des Mess- und Eichrechts entsprechen z. B. geeicht (konformitätsbewertet)
- die Einhaltung der Füllmenge gemessen oder kontrolliert wird
- die Ergebnisse aufgezeichnet und aufbewahrt werden
Das betrifft sowohl einfache Kontrollwägungen als auch automatische Abfüll- und Kontrollsysteme.
Ihre Pflichten im Überblick- Kontrolle oder Messung der Füllmengen im Prozess
- Einsatz von geeigneten und eichrechtskonformen Messgeräten mit entsprechendem Eichwert (siehe Tabelle)
- Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messergebnisse
- Einhaltung der zulässigen Minusabweichungen
| Nennfüllmenge QN der Fertigpackung [in g] oder [ml] | größter zulässiger Eichwert [in g] |
|---|
| von 5 | bis weniger als | 10 | 0,1 |
| von 10 | bis weniger als | 25 | 0,2 |
| von 25 | bis weniger als | 150 | 0,5 |
| von 150 | bis weniger als | 350 | 1,0 |
| von 350 | bis weniger als | 1 750 | 2,0 |
| von 1 750 | bis weniger als | 3 500 | 5,0 |
| von 3 500 | bis weniger als | 7 000 | 10,0 |
| von 7 000 | bis weniger als | 25 000 | 20,0 |
| von 25 000 | bis weniger als | 50 000 | 50,0 |
| von 50 000 | bis weniger als | 100 000 | 100,0 |
| von 100 000 | bis weniger als | 600 000 | 200,0 |
| von 600 000 | bis | 1 500 000 | 500,0 |
Unser Service für SieAls Waagenfachhändler unterstützen wir Sie dabei, die passende Waage für Ihre Anwendung zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie rechtskonform arbeiten und Beanstandungen vermeiden.
Weiterführende Informationen zur Fertigpackungsverordnung unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/fpackv/Beispiele für entsprechende Waage, bitte klicken Sie auf das Produktbild:
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