TSE-Waagen – für den Einsatz als Kassensystem
Unsere TSE-Waagen sind für Einsatzbereiche vorgesehen, in denen eine Waage nicht nur zum Wiegen und zur Preisberechnung verwendet wird, sondern zusätzlich Funktionen eines elektronischen Kassensystems übernimmt.
Entsprechende Modelle erkennen Sie in unserem Shop am Zusatz „TSE“.
Was ist eine TSE?
TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Sie dient dazu, die Aufzeichnungen eines elektronischen Kassensystems technisch abzusichern und vor unbemerkten nachträglichen Veränderungen zu schützen.
Bei einem entsprechend eingesetzten Kassensystem werden die relevanten Geschäftsvorgänge aufgezeichnet und durch die TSE abgesichert. Dadurch können die Aufzeichnungen im Rahmen einer steuerlichen Prüfung nachvollzogen werden.
Wann benötigt eine Waage eine TSE?
Nicht jede Ladenwaage benötigt automatisch eine TSE.
Entscheidend sind die Funktionen der Waage und die Art, wie sie im Betrieb eingesetzt wird.
Waage mit Kassenfunktion
Wird eine Waage als elektronisches Kassensystem bzw. als Registrierkasse eingesetzt und werden damit Geschäftsvorgänge elektronisch aufgezeichnet, können die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme greifen.
In diesem Fall ist grundsätzlich eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erforderlich.
Typische Funktionen einer solchen Waage können beispielsweise sein:
Erfassen und Speichern von Verkaufsvorgängen
Kassieren von Verkäufen
Erstellen entsprechender Kassenbelege
Verwalten und Auswerten von Kassendaten
Nutzung der Waage als Bestandteil eines elektronischen Kassensystems
Für diesen Einsatzzweck bieten wir entsprechend ausgestattete TSE-Waagen an.

Wann benötigt eine Waage in der Regel keine TSE?
Wird eine Waage dagegen ausschließlich als reines Wiege- und Preisberechnungsgerät verwendet und übernimmt sie keine Funktion eines elektronischen Kassensystems, ist sie nicht allein aufgrund des Wiegens oder der Preisberechnung TSE-pflichtig.
Eine einfache Ladenwaage, die beispielsweise das Gewicht ermittelt, anhand eines hinterlegten Kilopreises den Verkaufspreis berechnet und diesen anzeigt, benötigt daher nicht automatisch eine TSE.
Einfach erklärt:
Nur wiegen und Preis berechnen:
→ nicht automatisch TSE-pflichtig
Waage als elektronisches Kassensystem / Registrierkasse:
→ TSE kann gesetzlich vorgeschrieben sein
Welche Waage ist die richtige?
Wenn Sie Ihre Waage lediglich zum Wiegen und zur Preisberechnung benötigen, ist eine TSE nicht automatisch erforderlich.
Soll die Waage dagegen zusätzlich als elektronisches Kassensystem eingesetzt werden und entsprechende Verkaufsvorgänge aufzeichnen, sollten Sie ein dafür vorgesehenes TSE-Modell wählen.
Unsere TSE-fähigen bzw. entsprechend ausgestatteten Modelle sind im Shop mit dem Zusatz „TSE“ gekennzeichnet.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Ob im konkreten Einzelfall eine TSE erforderlich ist, hängt insbesondere von den Funktionen des eingesetzten Systems und dessen tatsächlicher Verwendung ab. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Einsatzfall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde.


