Informationen rund um die Eichung von Waagen

An dieser Stelle finden Sie Informationen über die amtliche Eichung.

Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

Es können nur „eichfähige“ Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.

Eichfähige / nicht eichfähige Waagen. Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z.B. geschützte Software, zusätzliche Aufschriften.

Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung CAL INT
Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.

Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL EXT
Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. siehe auch Erdanziehung.

Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am
Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.

Eichwert e
Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d

Eichgültigkeitsdauer von Waagen
Alle Eichklassen generell 2 Jahre.

Eichklassen von Waagen
I = Analysenwaagen , II = Präzisionswaagen , III = Industriewaagen

Rechtliche Hinweise zu Medizinprodukten:

Für die ordnungsgemäße Verwendung und Pflege des Produktes ist die Betriebsanleitung vom verwendenden (medizinischen) Fachpersonal anzuwenden und zu beachten.
Die (medizinische) Fachkraft kann durch Selbststudium der Betriebsanleitung die notwendige Kenntnis zur ordnungsgemäße Verwendung und Pflege des Produktes erlangen. Aufstellung und Inbetriebnahme sind damit auch ohne externe Hilfe möglich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen als Ihr KERN Fachhandelspartner  zur Verfügung.

Diese Informationen werden ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt.

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